Fördermöglichkeiten für Deinen Haushalt
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Sicherheit und Schutz im eigenen Zuhause sind wichtig, und sie müssen nicht in jedem Fall ausschließlich aus eigener Tasche finanziert werden. Was viele nicht wissen: Für bestimmte Maßnahmen rund um Sicherheit, Brandschutz und Einbruchschutz gibt es staatliche Fördermöglichkeiten. Diese sind jedoch immer an konkrete Programme und Voraussetzungen gebunden und gelten nicht pauschal für jede Maßnahme.
In diesem ersten Teil unserer Artikelserie geben wir einen Überblick darüber, dass Förderungen existieren, für welche Maßnahmen sie grundsätzlich infrage kommen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Warum es Förderungen für Sicherheitstechnik gibt
Förderprogramme verfolgen ein klares Ziel:
Schäden vermeiden, Menschen schützen und Werte erhalten.
Brände, Einbrüche oder Wasserschäden verursachen jedes Jahr hohe volkswirtschaftliche Kosten. Gleichzeitig können viele dieser Schäden durch vorbeugende Maßnahmen deutlich reduziert oder ganz verhindert werden. Genau hier setzen Förderprogramme an: Sie unterstützen Privatpersonen dabei, gezielt in präventive Sicherheitsmaßnahmen zu investieren, sofern diese den jeweiligen Förderzielen entsprechen.
Wofür können Förderungen im Privathaushalt beantragt werden?
Förderfähig sind in der Regel nicht alle Maßnahmen, sondern solche, die:
- die Sicherheit von Personen erhöhen,
- die Substanz und den Wert der Immobilie schützen
- oder das Risiko von Schäden nachweislich reduzieren
Typische Bereiche, in denen programmspezifisch Förderungen möglich sein können, sind unter anderem:
Einbruchschutz:
- Fenster- und Türsicherungen
- Fensterkontakte und Erschütterungssensoren
- Zutrittskontrollsysteme
Hinweis:
Einbruchschutz wird beispielsweise im Rahmen bestimmter Programme wie „Altersgerecht Umbauen“ gefördert. Direkte Zuschüsse stehen jedoch nicht dauerhaft zur Verfügung.
Brandschutz:
- Einfache Rauchmelder sind in der Regel nicht förderfähig, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind
- Förderungen beziehen sich eher auf umfassendere Systeme oder Maßnahmen, etwa im Rahmen größerer Umbau- oder Modernisierungskonzepte
Gefahrenprävention:
- Wassermelder
- Sensoren zur Schadenvermeidung, sofern sie Teil einer förderfähigen Gesamtmaßnahme sind
Smart-Home-Sicherheit:
- Vernetzte Sicherheitssysteme
- Zentrale Steuer- und Meldesysteme
Wichtig:
Smart-Home-Technik wird nicht pauschal gefördert, sondern nur dann, wenn sie Bestandteil einer anerkannten Sicherheits-, Einbruchschutz- oder Umbaumaßnahme ist.
Wichtig dabei:
Gefördert wird nicht „Technik um der Technik willen“, sondern ausschließlich Maßnahmen mit klarem präventivem Nutzen im Sinne des jeweiligen Förderprogramms.
Grundvoraussetzungen für Förderungen
Unabhängig vom konkreten Förderprogramm gelten meist ähnliche Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Die Maßnahme dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr
- Die Installation erfolgt fachgerecht
- Die Produkte erfüllen technische Mindestanforderungen oder Normen
- Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt
- Die Immobilie wird privat genutzt oder überwiegend privat bewohnt
Je nach Programm kann zusätzlich verlangt werden, dass:
- bestimmte Normen eingehalten werden
- Systeme zertifiziert oder geprüft sind
- eine Dokumentation der Maßnahme erfolgt
Warum Planung vor Umsetzung entscheidend ist
Ein häufiger Fehler besteht darin, Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und erst danach nach Fördermöglichkeiten zu suchen. In vielen Fällen führt das dazu, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist, da Anträge grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn gestellt werden müssen.
Gerade deshalb ist eine frühzeitige Planung wichtig – sowohl technisch als auch organisatorisch. Wer sich rechtzeitig informiert, kann Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll kombinieren und optimal vorbereiten.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Artikeln dieser Serie gehen wir detailliert darauf ein:
- welche Förderbeträge konkret möglich sind,
- und wo Förderungen beantragt werden können.
So schaffen wir Schritt für Schritt Transparenz im Förder-Dschungel, verständlich und praxisnah.